Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Förderverein Zwönitztal e.V., Hartensteiner Markt 11, 08297 Zwönitz, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden Veranstalter genannt) und dem Teilnehmer der Sportveranstaltung mit dem Titel "Zwönitztal-Radtour". Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Förderverein Zwönitztal e.V. stimmt deren Geltung zu.
Für die Teilnahme an der "Zwönitztal-Radtour" gelten die jeweils am Veranstaltungstag gültigen Bestimmungen und Sportordnungen.
Der Förderverein Zwönitztal e.V. bietet die Organisation und Durchführung der Zwönitztal-Radtour an. Mit Zugang des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldformulars oder online durch die Übermittlung des ausgefüllten WebFormulars kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Förderverein Zwönitztal e.V. ein Vertrag über die Organisation und Durchführung der im Anmeldeformular oder bei online-Anmeldung über die Webseite www.zwoenitztal-radtour.de konkret benannten Veranstaltung zustande. Anmeldungen per Telefax oder E-Mail können nicht akzeptiert werden. Das Startgeld wird mit der verbindlichen Anmeldung zur Zahlung fällig.
Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Voaussetzung für die Teilnahme an der Zwönitztal-Radtour ist, dass der Teilnehmer in der Lage ist, die Anstrengungen im Rahmen der Veranstaltung ohne gesundheitliche Gefährdung zu bewältigen und dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Teilnahme an einer radsportlichen Aktivität mit hohem eigenverantwortlichem Sicherheitshandeln besteht.
1) Die Teilnahme an der Zwönitztal-Radtour erfolgt auf eigen Gefahr und eigenes Risiko. Für eine Versicherung des Unfallrisikos trägt der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter selbst Sorge.
2) Bedingung zur Teilnahme ist, dass der Teilnehmer einwilligt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum selbst zu tragen, die sich aus
der Durchführung dieser Tour ergeben und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die Tour durchführen oder durchgefü̈hrt haben, zu erheben.
3) Die Haftung der Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer, Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahlrässig gehandelt haben.
4) Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer, Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, Teilnehmer von der Tour aufgrund ihres Handelns oder Unterlassens auszuschließen. Ausschlussgründe können im Ermessensfall alle verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen, Auflagen der Genehmigungsbehörde, Anweisungen sowie die allgemeinen Regeln des fairen, kameradschaftlichen und sportlichen Miteinanders gelten.
5) Während der Tour gelten für den öffentlichen Verkehrsraum die Vorschriften der StVO und StVZO. Die Teilnehmer dürfen nur die rechte Fahrbahnseite befahren. Der entgegenkommende Verkehr sowie andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert und/oder gefährdet werden.
6) Verunreinigungen der Fahrstrecke sind zu unterlassen.
7) Änderungen der Ausschreibung des Reglements und der Strecke behält sich die Organisation vor.
8) Es besteht für die Teilnehmer der Sportstrecke Helmpflicht. Für die übrigen Touren wird das Tragen eines Helmes empfohlen. Die Fahrräder sowie Fahrradanhänger müssen verkehrssicher gemäß den Anforderungen des § 63 ff. StVZO sein.
9) Teilnehmer unter 14 Jahren benötigen eine elterliche Einverständniserklärung für die Teilnahme an der Radtour.
10) Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner oder der Unterschrift seines gesetzlichen Vertreters auf der Meldekarte oder dem Abschicken des Online-Formulars, dass er die Ausschreibung und diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
11) Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Veröffentlichung von Bildmaterial aus dem Wettbewerb, auch soweit er selbst abgebildet ist, ohne Vergütungsanspruch ein.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund von behördlichen Anordnungen oder aus Gründen der Sicherheit Änderungen an der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In diesen fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Erstattung des Startgeldes kommt bei vollständigem Ausfall der Radtour in Betracht, wenn dieser vom Veranstalter zu vertreten ist.
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abweicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
Der Tielnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunkt, Fernsehen, Printmedien, Büchern, Internet, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.) auch zum Zweck der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden.
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins und Startnummer in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebenisse, etc. und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.